Kirschen, Nektarinen, Reineclauden, Zwetschgen und Johannis-, Aronia-, Josta- und Stachelbeeren verarbeiten wir zu vielseitigen Konfis. Da diese Konfitüren mehr Fruchtanteil als Zucker aufweisen, müssen sie als Fruchtaufstriche deklariert werden.
Aus Beeren- und Quittensäften entstehen feine Gelées.

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